Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden3 Überland
- 4 Fahrstunden3 Autobahn
- 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
- Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Außerdem ist zu beachten:
-
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
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Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Automatik
Automatikbeschränkung
Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug)
- Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt, wird die Fahrerlaubnis mit Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78 ausschließlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt.
Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
- Wird vor oder während der praktischen Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug die Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug (SZ 78) erteilt, entfällt oder wird die Automatikbeschränkung aufgehoben.
- In der Fahrschule müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden.
- Zusätzlich ist eine mindestens 15-minütige Fahrt auf einem Schaltfahrzeug im Rahmen einer Überprüfung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe notwendig.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug erhält der Bewerber die Schlüsselzahl SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl SZ 197 darf sowohl auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe als auch auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C1E oder D
Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C1E oder D1 die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge nicht mehr zu einer Einschränkung.
Die Schlüsselzahlen SZ 78 und SZ 197 werden weiterhin relevant, auch bei der praktischen Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug der Klasse BE oder einer dieser Klassen.
Die Ablegung einer vollständigen Ausbildungsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C1E oder D1 ohne die weitere „Schaltprüfung“ ist weiterhin notwendig, wenn der Kandidat bisher nur auf einem Pkw der Klasse B mit Automatik gefahren ist.
Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich
Wer die vollständige Ausbildung und Prüfung der Klasse B weiterhin auf einem Schaltfahrzeug absolvieren möchte, kann dies wie gewohnt tun. Auch in diesem Fall kann im Inland die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schalt- und Automatikfahrzeugen genutzt werden.
Wissenswertes
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
- zGM = zulässige Gesamtmasse
- bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
- 2 Je 90 Minuten
- 3 Je 45 Minuten
- 4 (entfällt)
- 5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
- a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
- b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.