Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg zGM und bis 3.500 kg zGM
Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: —
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden3 Überland
- 1 Fahrstunde3 Autobahn
- 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
-
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
- zGM = zulässige Gesamtmasse
- bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
- 2 Je 90 Minuten
- 3 Je 45 Minuten
- 4 (entfällt)
- 5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
- a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
- b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.