Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-B8) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine weitere Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 6 Doppelstunden2
in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder:
- Wenn ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande kommt, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Praxis
- 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Biometrisches Passbild
Bei 17-Jährigen und älteren Bewerbern:
Laut TÜV SÜD: Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister
Wissenswertes
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:
- wer vor dem 01.04.1965 geboren ist,
- wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.
- zGM = zulässige Gesamtmasse
- bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
- 2 Je 90 Minuten
- 3 Je 45 Minuten
- 5 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- 6 Beim Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
- 7 Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland³, 2 Fahrstunden Autobahn³, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit³.
- 8 Fahrzeugklasse nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- 9 bis 31.12.2020 A, A2 (direkt) 60 Min., A, A2 (Aufstieg) 40 Min, A1 45 Min.
- 10 Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.